Kostenüberschreitungen beim Bauen ohne qualifiziertes Bodengutachten sind auch in Berlin und Brandenburg Gang und Gäbe. Leichtfertige Bauherren verzichten auf Bodengutachten - mit bösen Folgen.
Die Gründe für Mehrkosten beim Bauen können vielfältig sein. Der eine will statt der Standardwanne doch lieber einen Whirlpool, oder es werden höherwertigere Armaturen oder Bodenbeläge als geplant, geordert. Im Gegensatz zu diesen steuerbaren und kühl geplanten Mehrausgaben können Kostenüberschreitungen, die aus dem Baugrundrisiko erwachsen so manche Finanzierung eiskalt in die Knie zwingen.
Den Tag an dem man sich entschieden hat ohne Bodengutachten zu bauen wird man wahrscheinlich spätestens dann verfluchen, wenn sich die Bagger zu bewegen beginnen, um eine Baugrube auszuheben und dort wider Erwarten Wasser auftritt. Die Konsequenz – Baustopp – Mehrplanung – Mehrkosten. Vielfach geraten die Kosten jetzt außer Kontrolle, und der Bauherr steht mit seiner Kalkulation vor dem Aus. Vielleicht erfährt der Bauherr aber auch erst viele Jahre später, wie leichtsinnig es war, sich nicht vom Fachmann beraten zu lassen - etwa wenn es im Kellergeschoss ganz langsam anfängt zu müffeln und zu schimmeln.
In beiden Fällen ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Denn laut gängiger Rechtssprechung wird der Baugrund vom Bauherrn geliefert. Er zeichnet letztendlich für die Güte seines Grund und Bodens verantwortlich. Und wenn er ohne Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten baut oder den Baugrund nicht oder nur unvollständig untersuchen lässt, sind beispielsweise Nachträge der Unternehmer schon fast vorprogrammiert. Jede Überraschung, die der Baugrund hergibt, sei es Tragfähigkeit, Wasser oder aufgeweichte Schichten sind dann für den Tiefbauunternehmer ein gefundenes Fressen und die Bezahlung sicher, da die Leistungen im ursprünglichen Leistungskatalog nicht aufgeführt sind. Und wird die Bezahlung nicht gewährleistet, droht Stillstand.
Auch auf eine Rückerstattung durch den Generalunternehmer sollte man sich nicht verlassen. In dessen Angebot wird meist schon von idealtypischen Baugrundverhältnisse ausgegangen. Gerne werden auf den Bauherrn auch Fehler des Tiefbauunternehmers abgewälzt – so wenn beispielsweise die Aushubsohle durch den Baubetrieb aufgeweicht wurde. Nun wird ein großflächiger Bodenaustausch notwendig. Bei einem Einfamilienhaus kommen da schnell Kosten von 5000 Euro zusammen. Die richtige technische Vorgehensweise hätte der Tiefbauunternehmer dem Bodengutachten eines Baugrundgutachters entnehmen können und der Bauherr hätte mit dem Bodengutachten in der Hand gewichtige Argumente solcherart Ansprüche abzuwehren.